Hausordnung und Security Konzept
Eure Sicherheit liegt uns sehr am Herzen und deswegen haben wir ein paar Regeln, die für alle gelten.
- Geltungsbereich
- Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit auf dem Festivalgelände inkl. Parkplatz.
- Die Besucher des Festivals bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte, sowie dem Parkplatz, die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Festivalgelände aufhält.
- Hausrecht
- Dem Veranstalter steht in allen Räumen der Veranstaltungsorte und auf dem jeweiligen Gelände das alleinige Hausrecht zu.
- Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten Mitarbeitenden ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
- Fundsachen, Personen- und Sachschäden
- Auf dem Festivalgelände gefundene Gegenstände sind bei der Security oder einem befugten Vertreter des Veranstalters abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort der Security oder einem befugten Vertreter des Veranstalters anzugeben.
Das Parkieren auf den dafür vorgesehenen Flächen ist auf eigene Gefahr.
- Auf dem Festivalgelände gefundene Gegenstände sind bei der Security oder einem befugten Vertreter des Veranstalters abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort der Security oder einem befugten Vertreter des Veranstalters anzugeben.
- Eintrittskartenkontrolle
- Beim Eingang müssen die VVK-Tickets gegen entsprechende Festivalbänder umgetauscht werden. Abgerissene oder überdehnte Bänder werden nicht ersetzt und werden eingezogen.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsortes der Security seine Eintrittskarte vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf die Security davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht auf das Veranstaltungsgelände gelassen oder des Geländes verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
- Der Ordnungsdienst darf Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Der Aufenthalt ist nur denen Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte mit sich führen. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen kann unter Umständen der Zutritt verweigert werden, auch wenn diese eine gültige Eintrittskarte besitzen.
- Es ist untersagt, die unten genannten verbotenen Gegenstände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
- Der Ticketerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen auch seiner Person von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte bzw. durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen und/oder in Berichterstattungen über die Veranstaltung in allen Medien zu verwenden und zu nutzen.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel o. ä. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschliessen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen der Security ist Folge zu leisten.
- Verhalten
- Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, der Security, des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
- Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
- Um Brände zu vermeiden, ist Feuer auf dem Festivalgelände strengstens verboten. – Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Umwelt zuliebe entsorgt den Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern oder Mülltüten. Zusätzliche Abfallsäcke sind erhältlich. Ein grosses Dankeschön dafür!
- Es ist untersagt
- Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten.
- Mit Gegenständen zu werfen.
- Glasbehälter mitzubringen, auch Parfümflaschen und ähnliches.
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) anzubrennen.
- ausserhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Festivalgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen.
- Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
- Ein Zutritt auf das Festivalgelände ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und /oder unter Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos ihre Gültigkeit.
Als Veranstalter haben wir für die Sicherheit auf dem Festivalgelände zu sorgen und alle Auflagen der zuständigen Behörden zu erfüllen. Damit das Festival auch in Zukunft stattfinden kann, stehen wir in der Pflicht, die obige Hausordnung durchzusetzen. Wer nach Aufforderung den Weisungen unserer Ordner nicht Folge leistet, sich der Hausordnung widersetzt bzw. sich, andere oder das Festival gefährdet, wird der Veranstaltungsfläche verwiesen.
Danke für das Verständnis und der Mitarbeit für die Sicherheit des Hohenkammer Openair.
Veranstalter: Förderverein Brauchtum, Kultur und Sport Hohenkammer e.V., Pfarrer-Egger Str 17 , 85411 Hohenkammer